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Allgemeiner Teil des Lehrplans
Übersicht Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache gleichzusetzen. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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