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Förderunterricht


Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

 Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des
vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden
Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen
Lehrstoffes für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die
allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der
Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten
stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete
und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die
vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.
Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der
Unterrichtssprache bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher
Muttersprache gleichzusetzen.

 Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung,
Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden
Pflichtgegenstand verwendet werden.

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