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Freigegenstand / Unverbindliche Übung
Muttersprachlicher Unterricht

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

Bildungs- und Lehraufgabe:

Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglich hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.

Der muttersprachliche Unterricht soll,

- die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler positiv stärken und weiter ausbauen

- durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken

- die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen in der Gesellschaft bewusst machen

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze:

Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unter-schiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.

Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.

Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

5.und 6. Klasse:

Kompetenzniveau C1: Die Schülerinnen und Schüler können ein breites Spektrum anspruchsvoller längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend zu verschiedenen Themen in der Muttersprache ausdrücken. Sie können ihre Sprache im gesellschaftlichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Sie können sich klar und strukturiert zu komplexen Sachverhalten äußern und verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

7. und 8. Klasse:

Kompetenzniveau C2: Die Schülerinnen und Schüler können praktisch alles, was sie lesen oder hören, mühelos verstehen. Sie können Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Sie können sich spontan, sehr flüssig und sehr genau ausdrücken und auch bei komplexen Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

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