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Übergangsstufe am Oberstufenrealgymnasium

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


Lehrstoff:
Bewegung und Sport
Bildnerische Erziehung
Biologie und Umweltkunde
Deutsch
Geschichte und Sozialkunde / Politische Bildung - Geographie und Wirtschaftskunde
Lebende Fremdsprache
Mathematik
Musikerziehung
Physik
Religion katholisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

  Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf
Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt
in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den
Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und
Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des
grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der
5. Klasse vorbereiten.

  In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in
Geschichte und Sozialkunde - Geographie und Wirtschaftskunde, der
Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik die Schüler,
aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend
und sichernd, im besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung
und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden
Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen
Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt
daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung
und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

  Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die
Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse,
Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen
Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu
stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die
Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden
Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung,
Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im
Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen.
Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist
stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

  Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

  Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen Erziehung, der
Leibesübungen sowie der Unverbindlichen Übungen ist eine über die
notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere
Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.

 
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