Allgemeiner Teil des Lehrplans
Lehrstoff:
Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten. In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde - Geographie und Wirtschaftskunde, der Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu. Didaktische Grundsätze: Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren. Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen. Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen Erziehung, der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.
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