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Katholischer Religionsunterricht
an der Übergangsstufe am Oberstufenrealgymnasium

(alter Lehrplan - bis einschließlich 2005/06)

Ab 2006/07 gilt ein neuer Lehrplan.

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

 Übergangsstufe am Oberstufenrealgymnasium: Übersicht (andere Gegenstände)


                   Bildungsziele und Lehraufgaben:

 Für die Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien gelten die
gleichen Bildungsziele und Lehraufgaben, die im Lehrplan für
Realgymnasien genannt sind.

                             Lehrstoff:

 In der Übergangsstufe des Oberstufenrealgymnasiums sind aus den
Themenfeldern der 1.-4. Klasse des Realgymnasiums jene vertiefend
zu behandeln, in denen die Schüler Wissenslücken aufweisen. In
besonderer Weise ist dabei Bedacht zu nehmen auf:

  1. Grundanliegen des Neuen Testamentes (Kindheitserzählungen,
     Wundererzählungen, Gleichnisse, Leiden und Auferstehung Jesu);
  2. das Werden des Alten Testamentes und die im Lehrplan der 2.-4.
     Klasse vorgesehenen alttestamentlichen Texte;
  3. die Gotteslehre;
  4. die Lehre von der Kirche und den Sakramenten;
  5. die Feste des Kirchenjahres;
  6. Ziel und Vollendung des Menschen;
  7. das Liebesgebot und die Seligpreisungen der Bergpredigt als
     Grundlagen eines christlichen Lebens;
  8. altersspezifische Lebensfragen der Schüler (Freundschaft,
     Geschlechtlichkeit, Mündigkeit und Verantwortung, Freiheit und
     Bindung, die Problematik der Suchtgifte).

 Aus dem genannten Inhalt ist auf Grund des Wissensstandes der
Schüler eine Auswahl zu treffen, wobei vor allem die Kernstoffe des
Lehrplanes für die 1.-4. Klasse Realgymnasium zu berücksichtigen
sind.

            Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen:

 Für die Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien gelten dieselben
Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen, die im Lehrplan für
Gymnasien und Realgymnasien festgelegt sind. Bei der Erstellung der
klasseneigenen Lehrstoffverteilung ist in den ersten Wochen des
Schuljahres der Stand des religiösen Wissens und der Glaubensreife
der Schüler in taktvoller Weise zu erheben und zum Fundament der
weiteren Jahresplanung zu machen. Dabei ist den Schülern
Gelegenheit zu geben, alles das einzubringen, was sie aus den
verschiedenen Hauptschulen an Glaubenswissen und
Glaubenseinstellungen mitbringen. Bei altersspezifischen und
entwicklungsbedingten Problemen (zB Jugendsekten) ist ein Vorgriff
auf Anliegen des Lehrplanes der 5. Klasse Realgymnasium gestattet.

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