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Wahlpflichtgegenstand
Lebende Fremdsprache (zusätzlich)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Nach dem 3. Lernjahr (8. Klasse)

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2

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