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Pflichtgegenstand Biologie und Umweltkunde
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten ua.) ist besonders zu forcieren.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde.
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union