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Pflichtgegenstand Chemie
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist auch im Hinblick auf eine eventuelle Fachbereichsarbeit anzustreben ("Forschungsprojekt").
Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chemie.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher - entsprechend den Sicherheitsrichtlinien - umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren können.
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Österreichischen Professoren Union