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 Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht

Wahlpflichtgegenstand
Instrumentalunterricht

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Die individuellen musikpraktischen Fertigkeiten und künstlerischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie die musikalischen Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer sind in Themenwahl und Unterricht zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk ist auf die Qualität und die Vielfalt des musikalischen Geschehens zu legen. Musizieren in gemischten Besetzungen (vokal bzw. instrumental) sowie die Verknüpfung mit anderen künstlerischen Disziplinen soll ist umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen, mit Kunstschaffenden und Fachleuten ist verstärkt wahrzunehmen.

Schulinterne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten fördern das Selbstbewusstein und die Präsentationskompetenz.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalunterricht.

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