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 Pflichtgegenstand Musikerziehung

Wahlpflichtgegenstand
Musikerziehung (vertiefend)

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Insbesondere gelten für den Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung folgende didaktische Grundsätze:

Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommt.

Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen.

Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstlern ist verstärkt anzustreben.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.

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