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 Pflichtgegenstand Physik

Wahlpflichtgegenstand Physik

 Allgemeiner Teil des Lehrplans

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Physik.

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