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Pflichtgegenstand Psychologie und Philosophie
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt "Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung" des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union