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Übersicht Oberstufe
Stundentafeln für das
Gymnasium
Stundentafeln für das
Realgymnasium
Stundentafeln für das
Wirtschaftskundliche Realgymnasium
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im
Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem
Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-
Oberstufe *) tungsgruppe 1)
____________________________________________________________________
Religion ............................ 8 (III)
Deutsch ............................. mindestens 12 5) (I)
Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 5) (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 5) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung .................. mindestens 6 III
Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)
Mathematik .......................... mindestens 13 5) (II)
Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 7 III 2)
Chemie .............................. mindestens 5 (III)
Physik .............................. mindestens 7 (III) 3)
Darstellende Geometrie 4) ........... (II)
Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III
Informatik .......................... mindestens 2 II
Musikerziehung ...................... mindestens 3 (IVa)
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 3 (IVa)
alternativ Musikerziehung oder
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4 (IVa)
Bewegung und Sport .................. mindestens 8 5) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der Pflichtgegenstände
- Kernbereich 109
____________________________________________________________________
schülerautonom:
autonomer Bereich Wahlpflicht-
gegenstände 4-10
schulautonom 6) .. höchstens 17
____________________________________________________________________
Summe autonomer Bereich 21
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 130
____________________________________________________________________
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender
Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß
Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplan-
bestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichts-
gegenstände erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden,
hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne
Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit
Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände
mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten
II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände
(soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV;
Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative
Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker
praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände
wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V;
hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination
von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem
überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier
Wochenstunden.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
Erweiterung des Kernbereiches.
2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im
Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder
Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-
Oberstufe *) tungsgruppe 1)
____________________________________________________________________
Religion ............................ 8 (III)
Deutsch ............................. mindestens 12 2) (I)
Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 2) (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 2) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung .................. mindestens 6 III
Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)
Mathematik .......................... mindestens 12 2) (II)
Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 6 III
Chemie .............................. mindestens 4 (III)
Physik .............................. mindestens 5 (III)
Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III
Informatik .......................... mindestens 2 II
Musikerziehung ...................... mindestens 8/4 (IVa)
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4/8 (IVa)
Instrumentalunterricht/
Bildnerisches Gestalten und
Werkerziehung ....................... mindestens 6/6 IV
alternativ Musikerziehung oder
Bewegung und Sport .................. mindestens 8 2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der Pflichtgegenstände
- Kernbereich 112
____________________________________________________________________
schülerautonom:
autonomer Bereich Wahlpflicht-
gegenstände 4-10
schulautonom 3) .. höchstens 14
____________________________________________________________________
Summe autonomer Bereich 18
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 130
____________________________________________________________________
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender
Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß
Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplan-
bestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichts-
gegenstände erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden,
hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne
Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit
Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände
mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten
II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände
(soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV;
Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative
Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker
praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände
wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V;
hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination
von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem
überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
Erweiterung des Kernbereiches.
3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder
ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie
Chemie
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)
Geschichte ) )
und ) )
Sozial- ) )
kunde/ ) )
Politische ) )
Bildung ...) 1 2 2 2 ) III
Geographie ) (2) 1) 7 )(+2)
und ) )
Wirt- ) )
schafts- ) )
kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik
*) ......... (5) 4 4 4 3 15 (+5) (II)
Biologie
und
Umwelt- (2)
kunde *) ... (2) 1) 2 3 -/2 2 7/9 (+2) (III) *4)
Chemie *)... - - - 3 2/3 5/6 (III)
Physik *)... (2) 1) - 3 3 2/3 8/9/(+2) (III) *5)
Darstellende
Geometrie .. - - 2/- 2/- 4/- (II)
Psychologie
und
Philosophie - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 1 ) 3 )(+2)
erziehung .. ) ) (IVa)
Bild- ) 2 2) 2 2) ) +4
nerische ) )
Erziehung .. (2) 2 1 ) 3 )(+2) (IVa)
Bewegung und
Sport ...... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 31 28 33 32 124 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
------------
*) bzw. **) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
2) Alternative Pflichtgegenstände.
4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder
Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Stufe Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)
Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)
Erste
lebende
Fremd-
sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)
Zweite
lebende
Fremd-
sprache/
Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)
Geschichte ) )
und ) )
Sozial- ) )
kunde/ ) )
Politische ) )
Bildung ...) 1 2 2 2 ) III
Geographie ) (2) 1) 7 )(+2)
und ) )
Wirt- ) )
schafts- ) )
kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik (5) 4 3 3 3 13 (+5) (II)
Biologie
und
Umwelt- (2)
kunde ...... (2) 1) 2 2 - 2 6 (+2) (III) 4)
Chemie ..... - - - 2 2 4 (III)
Physik ..... (2) 1) - 2 2 2 6 (+2) (III) 5)
Psychologie
und
Philosophie - - 2 2 4 III
Informatik . 2 - - - 2 II
Musik- (2) 2 2) 4 ) (+2) (IVa)
erziehung ) )
**) ........ ) )
Bild- ) 2 3) 2 3) )+4
nerische ) )
Erziehung ) )
**) ........ (2) 2 2) 4 ) (+2) (IVa)
Instrumental-
unterricht/
Bildnerisches
Gestalten
und Werk-
erziehung
**) ........ 2 2 2 2 8 IV
Bewegung und
Sport ...... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände (31) 33 29 30 32 124 (+31)
--------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahl-
pflicht-
gegen-
stände .... 6 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
------------
*) bzw. **) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.
3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.
4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).
bb) WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
---------------------------------------------------------------------
Klassen und Lehrver-
Wochenstunden pflich-
Wahlpflichtgegenstände 1) tungs-
6.Kl. 7.Kl. 8.Kl. Summe gruppe 2)
---------------------------------------------------------------------
aa)
Lebende Fremdsprache 2)... 2 2 2 6 (I)
Darstellende Geometrie 3). - 2 2 4 (II)
Informatik................ 2 2 2 6 II
Musikerziehung/
Bildnerische
Erziehung 4)............ - 2 2 4 (IVa)
Ernährung und Haushalt
(Praktikum) 5).......... (2) (2) (2) 4/2 5a) Va
bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter
Pflichtgegenstände:
Religion.................. (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Deutsch................... (2) (2) (2) 4/2 6) (I)
Fremdsprachen 7).......... (2) (2) (2) 4/2 6) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung...... (2) (2) (2) 4/2 6) III
Geographie und
Wirtschaftskunde........ (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Mathematik................ (2) (2) (2) 4/2 6) (II)
Biologie und Umweltkunde.. (2) (2) (2) 4/2 6) III
Chemie.................... - (2) (2) 4/2 6) (III)
Physik.................... (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Darstellende Geometrie.... - (2) (2) 4/2 6) (II)
Psychologie und
Philosophie............ (2) 5) (2) (2) 4/2 6) III
Musikerziehung............ (2) (2) (2) 4/2 6) (IVa)
Instrumentalunterricht 9). (2) (2) (2) 4/2 6) IV
Bildnerische Erziehung.... (2) (2) (2) 4/2 6) (IVa)
Bildnerisches Gestalten
und Werkerziehung 9)..... (2) (2) (2) 4/2 6) IV
1) In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden
aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
2) Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte
lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
3) Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
4) Fortsetzung des vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten
der beiden Pflichtgegenstände.
5) Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.
5a) Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.
6) Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der
7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
7) Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler
als Pflichtgegenstand besucht.
9) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.
b) FREIGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der
Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem
allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung,
Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die
besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
vorgesehen werden.
Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen,
musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-
arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung
ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit
entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw.
vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem
entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend
erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle
Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
______________________________________________________________________
Freigegenstände Summe Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
______________________________________________________________________
Lebende Fremdsprache .... mindestens 11 (I)
Latein .................. mindestens 10 (I)
Griechisch .............. mindestens 10 (I)
Darstellende Geometrie .. mindestens 4 (II)
Muttersprachlicher
Unterricht ............ 2-8 II
______________________________________________________________________
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie lit. b (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung in Z. 2
(Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):
Deutsch als Zweitsprache ... 2 2 2 - II
d) FÖRDERUNTERRICHT
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt
"Förderunterricht" im zweiten Teil.
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union