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 Übersicht Freigegenstände (Oberstufe)

Freigegenstand Kurzschrift

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


Bildungs- und Lehraufgabe:

  Die Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber aufzunehmen, sicher
zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben, ist zu
erreichen. Dadurch soll die Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des
gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit gefördert werden.

  Im Kurs für Fortgeschrittene soll eine Schnelligkeit von etwa 120
bis 140 Silben in der Minute erreicht werden. Der Unterricht ist nach
dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde),
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht BGBl. Nr. 171/1969,
zu erteilen.

Lehrstoff:

4. bis 8.  Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden Klassen):

1. Kursjahr (Kurs für Anfänger):

  Die Verkehrsschrift.

2. Kursjahr (Kurs für Fortgeschrittene):

  Festigung der Verkehrsschrift, allenfalls Einführung in die
Eilschrift.

Stenotypie-Übungen:

  In Verbindung mit Maschinschreiben Übertragen von Stenogrammen
allgemeiner Art sowie Schreiben einfacher Brieftexte vom Stenogramm
in die Maschine als Reinschriften.

Didaktische Grundsätze:

  Auf graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf
sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder
Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist
besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern
anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der
Kurzschrift zu sichern. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die
Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse
anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung
haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit. Die Ansage-
und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den
Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die
kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird.

  Fortlaufende schriftliche Übungen.

  Nach Bedarf durchzuführende schriftliche Arbeiten sind zu
beurteilen.

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