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 Übersicht Freigegenstände (Oberstufe)
 Pflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht
 Wahlpflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht

Freigegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte und interessierte Schüler:
Evangelische Religion

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


5. bis 8. Klasse (je zwei Wochenstunden):

  Der Freigegenstand evangelische Religion verfolgt dieselben
Bildungsziele, Lehraufgaben und Erziehungsziele, die auch für den
Pflichtgegenstand evangelische Religion vorliegen.

Lehr- und Lernstoff:

  Der Lehr- und Lernstoff ist entsprechend den besonderen Begabungen
der Schüler und entsprechend den lokalen Gegebenheiten so zu wählen,
daß
  a) Themenbereiche bzw. ein Themenbereich des Pflichtgegenstandes
     und darüber hinaus
  b) Themenbereiche oder ein Themenbereich des
     Wahlpflichtgegenstandes ausgewählt werden muß oder daß
  c) nur ein Themenbereich aus einem der beiden Lehrplanbereiche
     ausgewählt und vertiefend behandelt wird.

  Bei der Auswahl und Festlegung des Lehrganges im Rahmen des
Freigegenstandes evangelische Religion ist den Interessen und
Begabungen der Schüler genauso Rechnung zu tragen wie einer
fächerübergreifenden Einbindung des Unterrichtsstoffes. Der
Freigegenstand evangelische Religion ist den gleichen pädagogischen
und didaktischen Grundsätzen verpflichtet wie der Pflichtgegenstand
bzw. das Wahlpflichtfach.

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