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 Übersicht Freigegenstände (Oberstufe)

Freigegenstand Ungarisch

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


Bildungs- und Lehraufgabe:

 Die Bildungs- und Lehraufgabe richtet sich nach der für den
Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache.

 Der besondere Bildungswert des Ungarisch-Unterrichts liegt im
Kennenlernen des Aufbaues einer nicht-indoeuropäischen Sprache.

 Gleichzeitig wird dem Schüler die Kulturgemeinschaft während einer
vielhundertjährigen gemeinsamen Geschichte deutlich, was das
Verständnis gegenüber dem Nachbarvolk fördert.

 Der kulturkundliche Anteil im Rahmen des Ungarischunterrichtes soll
dem Schüler die ungarische Geschichte, die Volkskultur, die
Landeskunde und ganz besonders das ungarische Schrifttum eröffnen.

 Besonderes Augenmerk ist auf die literarische Befruchtung des
pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur zu richten.

Lehrstoff:

3. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden Klassen:

  Wie für den Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache;
hinsichtlich der Schularbeiten jedoch wie für den Freigegenstand
Lebende Fremdsprache.

  Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs geführt, so ist im
Hinblick auf die verschiedenen von den Schülern mitgebrachten
Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Didaktische Grundsätze:

 Es ist zu berücksichtigen, welche Vorkenntnisse die Schüler
mitbringen. Der Lehrer wird von Anfang an möglichst viel die
ungarische Sprache verwenden und nur die reine Schriftsprache lehren.
Auf örtliche Dialektfärbungen kann hingewiesen werden; bei der reinen
Aussprache einzelner Laute ist dies besonders wichtig. Durch ständige
Wiederholungen und durch allmähliche Vermehrung des Wortschatzes soll
die Redegewandtheit und die Sprechbereitschaft der Schüler gesteigert
werden.

 Durch das Sprechen zusammenhängender Sätze von Anfang an und durch
das Lesen kurzer Lesestücke soll der erste Schritt zur ungarischen
Jugendliteratur unternommen werden. Die Privatlektüre soll gefördert
werden. Durch die Benützung audio-visueller Mittel sollen dem Schüler
die ungarische Landeskunde und Beispiele der ungarischen Volkskultur
verständlich gemacht werden; dasselbe gilt beim Singen einfacher
Volkslieder und bei der Durchführung von Tanzspielen.

 Die Sprachlehre soll ein notwendiges Maß nicht überschreiten.

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