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Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Die Bildungs- und Lehraufgabe richtet sich nach der des Pflichtgegenstandes. Lehrstoff: Lerninhalte 1. Kursjahr: Praktische Arbeit: Schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit vom Schüler gewählten Themen und Techniken aus den Bereichen Grafik, Malerei/Farbe, Plastik, Apparative Medien (allenfalls räumliches Gestalten). Reflexion: Vertiefende Auseinandersetzung mit Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung: - Literatur (Kunstführer, Handbücher, Kunstzeitschriften ua.) - Museen - Ausstellungen und Ausstellungswesen - Kunstförderung - Kunstmarkt - Funktion der Kunstkritik Eingehen auf ausgewählte Probleme Bildender Kunst und Kultur verschiedener Zeiten und Bereiche. 2. Kursjahr: Praktische Arbeit: Schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit vom Schüler gewählten Themen und Techniken aus den Bereichen Grafik, Malerei/Farbe, Plastik, Apparative Medien (allenfalls räumliches Gestalten). Reflexion: Bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart (Überblick und Vertiefung in einzelne Werke). Schwerpunktmäßige Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der Umweltgestaltung im kommunalen, regionalen und überregionalen Bereich (Ortsbild, Landschaftsbild, Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Revitalisierung). Didaktische Grundsätze: Wie für den Pflichtgegenstand, mit folgendem Zusatz: Praktische Arbeit und Reflexion können auch im Wahlpflichtgegenstand in engem Zusammenhang stehen. Zu ,,Reflexion'': Es ist besonders auf die Selbsttätigkeit der Schüler zu achten (Einbringen von Problemstellungen, Beschaffung von Arbeitsunterlagen, Schülerreferate uam.).
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Österreichischen Professoren Union