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Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze: Das im Lehrplan des Pflichtgegenstandes für das betreffende Instrument angeführte Übungsgut und die Spielliteratur sind unter Berücksichtigung der Neigungen der Schüler auszubauen. Dabei ist auch die Vertiefung der Beschäftigung mit bestimmten Stilbereichen vorzusehen. Dies gilt sinngemäß auch für den Vokalunterricht.
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