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 Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht

Wahlpflichtgegenstand
Instrumentalunterricht

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

  Das im Lehrplan des Pflichtgegenstandes für das betreffende
Instrument angeführte Übungsgut und die Spielliteratur sind unter
Berücksichtigung der Neigungen der Schüler auszubauen. Dabei ist auch
die Vertiefung der Beschäftigung mit bestimmten Stilbereichen
vorzusehen.

  Dies gilt sinngemäß auch für den Vokalunterricht.

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