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Stundentafeln für das  Gymnasium
Stundentafeln für das  Wirtschaftskundliche Realgymnasium
Stundentafeln für das  Oberstufenrealgymnasium

Realgymnasium


                        a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
____________________________________________________________________
"Pflichtgegenstände (Kernbereich)          Summe     Lehrverpflich-
                                        Oberstufe *) tungsgruppe 1)
____________________________________________________________________
Religion ............................       8            (III)
Deutsch .............................   mindestens 11 5)  (I)
Erste lebende Fremdsprache ..........   mindestens 11 5)  (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein ..   mindestens 10 5)  (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung ..................   mindestens 6      III
Geographie und Wirtschaftskunde .....   mindestens 6     (III)
Mathematik ..........................   mindestens 13 5)  (II)
Biologie und Umweltkunde ............   mindestens 7      III  2)
Chemie ..............................   mindestens 5     (III)
Physik ..............................   mindestens 7     (III) 3)
Darstellende Geometrie 4) ...........                     (II)
Psychologie und Philosophie .........   mindestens 4      III
Informatik ..........................   mindestens 2       II
Musikerziehung ......................   mindestens 3     (IVa)
Bildnerische Erziehung ..............   mindestens 3     (IVa)
alternativ Musikerziehung oder
Bildnerische Erziehung ..............   mindestens 4     (IVa)
Bewegung und Sport ..................   mindestens 8  5) (IVa)
____________________________________________________________________
        Summe der Pflichtgegenstände
        - Kernbereich                       108
____________________________________________________________________
                   schülerautonom:
autonomer Bereich  Wahlpflicht-
                   gegenstände              4-10
                   schulautonom 6) ..    höchstens 18
____________________________________________________________________
          Summe autonomer Bereich            22
____________________________________________________________________
          Gesamtwochenstundenzahl           130

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender
   Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß
   Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplan-
   bestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
   1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
      angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichts-
      gegenstände erfüllt werden, und
   2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
      zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der
      Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
   Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
   oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden,
   hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften
   Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch
   nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegen-
   stände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische
   Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten
   III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter
   Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht,
   gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die
   Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der
   Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände
   IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung
   und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel,
   Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegen-
   stände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich
   die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier
   Wochenstunden.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
   Erweiterung des Kernbereiches.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
____________________________________________________________________
aa) Pflicht-      Klassen und Wochenstunden      Summe   Lehrver-
gegenstände                                      Ober-   verpflich-
                 5. Kl.  6. Kl.  7. Kl.  8. Kl.  stufe   tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........   2       2       2       2      8        (III)
Deutsch .........   3       3       3       3     12         (I)
Erste lebende
Fremdsprache ....   3       3       3       3     12         (I)
Zweite lebende
Fremdsprache/
Latein 1) .......   3       3       3       3     12         (I)
Geschichte und
Sozialkunde/
Politische
Bildung .........   1       2       2       2      7        (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ...........   2       1       2       2      7        (III)
Mathematik *)....   4       4       3       3     14         (II)
Biologie und
Umweltkunde *)...   2       3      -/2      2     7/9       III   4)
Chemie *)........   -       -       3      2/3    5/6       (III)
Physik *)........   2       3       2      2/3    9/10     (III)  5)
Darstellende
Geometrie *) ....   -       -      2/-     2/-    4/-        II
Psychologie und
Philosophie .....   -       -       2       2      4         III
Informatik ......   2       -       -       -      2          II
Musikerziehung ..   2       1    )                 3 )       (IVa)
Bildnerische                     )  2 2)    2 2)     )+4
Erziehung .......   2       1    )                 3 )       (IVa)
Bewegung und Sport  3       2       2       2      9         (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände .....  31      28      31      32    122
                         ----------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahlpflicht-
gegenstände 3) ..                   8              8
____________________________________________________________________
              Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)  130

------------
  *) Typenbildende Pflichtgegenstände.
  1) Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse
     oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete
     Latein.
  2) Alternative Pflichtgegenstände.
  3) Siehe den Unterabschnitt ,,Wahlpflichtgegenstände''.
  4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II.
  5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).


  Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium:

---------------------------------------------------------------------
                                Klassen und                 Lehrver-
                               Wochenstunden                pflich-
Wahlpflichtgegenstände 1)                                   tungs-
                            6.Kl.  7.Kl.  8.Kl.  Summe     gruppe 2)
---------------------------------------------------------------------
aa)

Lebende Fremdsprache 2)...  2        2      2       6        (I)
Darstellende Geometrie 3).  -        2      2       4        (II)
Informatik................  2        2      2       6         II
Musikerziehung/
  Bildnerische
  Erziehung 4)............  -        2      2       4       (IVa)
Ernährung und Haushalt
  (Praktikum) 5).......... (2)      (2)    (2)     4/2 5a)    Va

bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter
    Pflichtgegenstände:

Religion.................. (2)       (2)   (2)     4/2 6)   (III)
Deutsch................... (2)       (2)   (2)     4/2 6)    (I)
Fremdsprachen 7).......... (2)       (2)   (2)     4/2 6)    (I)
Geschichte und Sozialkunde/
  Politische Bildung...... (2)       (2)   (2)     4/2 6)    III
Geographie und
  Wirtschaftskunde........ (2)       (2)   (2)     4/2 6)   (III)
Mathematik................ (2)       (2)   (2)     4/2 6)    (II)
Biologie und Umweltkunde.. (2)       (2)   (2)     4/2 6)     III
Chemie....................  -        (2)   (2)     4/2 6)   (III)
Physik.................... (2)       (2)   (2)     4/2 6)   (III)
Darstellende Geometrie....  -        (2)   (2)     4/2 6)    (II)
Psychologie und
   Philosophie............ (2) 5)    (2)   (2)     4/2 6)     III
Musikerziehung............ (2)       (2)   (2)     4/2 6)    (IVa)
Bildnerische Erziehung.... (2)       (2)   (2)     4/2 6)    (IVa)

  1) In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden
     aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
  2) Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte
     lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
  3) Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
  4) Fortsetzung des vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten
     der beiden Pflichtgegenstände.
  5) Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.
  5a) Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.
  6) Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der
     7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
  7) Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler
     als Pflichtgegenstand besucht.


                        b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der
Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem
allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung,
Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die
besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
vorgesehen werden.

Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen,
musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-
arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung
ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit
entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw.
vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem
entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend
erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle
Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
______________________________________________________________________
Freigegenstände      Summe Wochenstunden      Lehrverpflichtungsgruppe
______________________________________________________________________

Lebende Fremdsprache .... mindestens 11               (I)
Latein .................. mindestens 10               (I)
Griechisch .............. mindestens 10               (I)
Darstellende Geometrie .. mindestens  4              (II)
Muttersprachlicher
  Unterricht ............     2-8                     II
______________________________________________________________________


                       c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie lit. b (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung in Z. 2
(Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):

Deutsch als Zweitsprache ...   2   2   2   -          II


                          d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt
"Förderunterricht" im zweiten Teil.

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