Startseite Lehrplan
Übersicht Oberstufe
Stundentafeln für das
Gymnasium
Stundentafeln für das
Realgymnasium
Stundentafeln für das
Oberstufenrealgymnasium
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
____________________________________________________________________
"Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-
Oberstufe *) tungsgruppe 1)
____________________________________________________________________
Religion ............................ 8 (III)
Deutsch ............................. mindestens 11 2) (I)
Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 2) (I)
Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 2) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung .................. mindestens 6 III
Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 8 (III)
Mathematik .......................... mindestens 11 2) (II)
Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 7 III
Chemie .............................. mindestens 4 (III)
Physik .............................. mindestens 5 (III)
Haushaltsökonomie und Ernährung
(Theorie) ........................... mindestens 4 III
Psychologie und Philosophie
(einschließlich Praktikum) .......... mindestens 4 III
Informatik .......................... mindestens 2 II
Musikerziehung ...................... mindestens 3 (IVa)
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 3 (IVa)
alternativ Musikerziehung oder
Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4 (IVa)
Bewegung und Sport .................. mindestens 8 2) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der Pflichtgegenstände
- Kernbereich 109
____________________________________________________________________
schülerautonom:
autonomer Bereich Wahlpflicht-
gegenstände 4-10
schulautonom 3) .. höchstens 18
____________________________________________________________________
Summe autonomer Bereich 21
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl 130
*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender
Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß
Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplan-
bestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichts-
gegenstände erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden,
hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften
Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch
nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegen-
stände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische
Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten
III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter
Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht,
gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die
Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der
Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände
IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung
und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel,
Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegen-
stände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich
die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder
Erweiterung des Kernbereiches.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
____________________________________________________________________
aa) Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-
gegenstände Ober- verpflich-
5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 3 3 3 3 12 (I)
Erste lebende
Fremdsprache .... 3 3 3 3 12 (I)
Zweite lebende
Fremdsprache/
Latein .......... 3 3 3 3 12 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/
Politische
Bildung ......... 1 2 2 2 7 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde *)......... 2 1 3 3 9 (III)
Mathematik ...... 3 3 3 3 12 (II)
Biologie und
Umweltkunde *)... 2 3 - 2 7 III
Chemie .......... - - 2 2 4 (III)
Physik .......... - 3 2 2 7 (III)
Haushaltsökonomie
und Ernährung
(Theorie) *) .... 2 2 - - 4 III
Psychologie und
Philosophie
(einschließlich
Praktikum) *) ... - 1 2 2 5 III
Informatik ...... 2 - - - 2 II
Musikerziehung .. 2 1 ) 2 1 3 ) (IVa)
Bildnerische ) 2 1) 2 1) )+4
Erziehung ....... 2 1) ) 3 ) (IVa)
Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflicht-
gegenstände ..... 30 30 29 31 120
----------------------
____________________________________________________________________
bb) Wahlpflicht-
gegenstände 2) .. 10 10
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130
------------
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
2) Siehe den Unterabschnitt ,,Wahlpflichtgegenstände''.
Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium:
---------------------------------------------------------------------
Klassen und Lehrver-
Wochenstunden pflich-
Wahlpflichtgegenstände 1) tungs-
6.Kl. 7.Kl. 8.Kl. Summe gruppe 2)
---------------------------------------------------------------------
aa)
Lebende Fremdsprache 2)... 2 2 2 6 (I)
Darstellende Geometrie 3). - 2 2 4 (II)
Informatik................ 2 2 2 6 II
Musikerziehung/
Bildnerische
Erziehung 4)............ - 2 2 4 (IVa)
Ernährung und Haushalt
(Praktikum) 5).......... (2) (2) (2) 4/2 5a) Va
bb) Zur Vertiefung und Erweiterung vom Schüler besuchter
Pflichtgegenstände:
Religion.................. (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Deutsch................... (2) (2) (2) 4/2 6) (I)
Fremdsprachen 7).......... (2) (2) (2) 4/2 6) (I)
Geschichte und Sozialkunde/
Politische Bildung...... (2) (2) (2) 4/2 6) III
Geographie und
Wirtschaftskunde........ (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Mathematik................ (2) (2) (2) 4/2 6) (II)
Biologie und Umweltkunde.. (2) (2) (2) 4/2 6) III
Chemie.................... - (2) (2) 4/2 6) (III)
Physik.................... (2) (2) (2) 4/2 6) (III)
Darstellende Geometrie.... - (2) (2) 4/2 6) (II)
Psychologie und
Philosophie............ (2) 5) (2) (2) 4/2 6) III
Musikerziehung............ (2) (2) (2) 4/2 6) (IVa)
Bildnerische Erziehung.... (2) (2) (2) 4/2 6) (IVa)
1) In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden
aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden.
2) Eine vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte
lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist.
3) Sofern nicht Pflichtgegenstand des Schülers.
4) Fortsetzung des vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten
der beiden Pflichtgegenstände.
5) Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.
5a) Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig.
6) Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der
7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
7) Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen, sofern vom Schüler
als Pflichtgegenstand besucht.
b) FREIGEGENSTÄNDE
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der
Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem
allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung,
Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die
besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
vorgesehen werden.
Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen,
musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-
arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung
ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit
entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw.
vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem
entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend
erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle
Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
______________________________________________________________________
Freigegenstände Summe Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe
______________________________________________________________________
Lebende Fremdsprache .... mindestens 11 (I)
Latein .................. mindestens 10 (I)
Griechisch .............. mindestens 10 (I)
Darstellende Geometrie .. mindestens 4 (II)
Muttersprachlicher
Unterricht ............ 2-8 II
______________________________________________________________________
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie lit. b (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung in Z. 2
(Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen):
Deutsch als Zweitsprache ... 2 2 2 - II
d) FÖRDERUNTERRICHT
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt
"Förderunterricht" im zweiten Teil.
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union