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Übersicht Oberstufe
Übersicht Unverbindliche Übungen (Oberstufe)
Anmerkung: Dieser Lehrplan gilt im Schuljahr 2006/07. Bis zum Schuljahr 2005/06 war ein alter Lehrplan gültig.
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport vorgesehenen Bewegungshandlungsbereiche sind entweder im Hinblick auf Intensivierung (besonderes Leistungsniveau), Ergänzung und Erweiterung, insbesondere unter der Voraussetzung entsprechender Anforderungen für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler, oder mit dem Ziel, Versäumnisse in der motorischen Entwicklung aufzuholen und gesundheitlichen Mängeln entgegenzuwirken, zu erfüllen. Dabei soll insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit, der örtlichen Gegebenheiten, der personellen Voraussetzungen und des Interesses bzw. der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen werden.
Lehrstoff (9. - 12. (13.) Schulstufe):
Ausgewählte Bereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Bewegung und Sport.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Lehrstoffbereichen.
Freizeitwertige Sportarten. Natur- und Trendsportarten.
Auch verschiedene Formen des motorischen Ausgleiches (zB Funktionale Übungen bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche und ähnlichem).
Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht angewendeten Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport vorgesehenen Bestimmungen.
Jugendgemäße Trainings- und Wettkampfformen sollten verstärkt herangezogen werden.
Aktuelle Anlässe sind besonders zu berücksichtigen.
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Österreichischen Professoren Union