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Übersicht Unverbindliche Übungen (Oberstufe)
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 1. bis 8. K l a s s e: Weiterentwicklung und Förderung schöpferischer Kräfte. Besonderes Eingehen auf Begabung und persönliche Interessen der Schüler. Ausgehend von den Grundsätzen des Lehrplans für Bildnerische Erziehung Ergänzung und Intensivierung der bildnerischen Arbeit. Didaktische Grundsätze: Die didaktischen Grundsätze des Lehrplans für den Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung sind sinngemäß anzuwenden.
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Österreichischen Professoren Union