Startseite Lehrplan
 Übersicht Unterstufe
 Übersicht Freigegenstände (Unterstufe)
 Übersicht Unverbindliche Übungen (Unterstufe)

Freigegenstände bzw. Unverbindliche Übungen
zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung

 Allgemeiner Teil des Lehrplans


Bildungs- und Lehraufgabe:

  Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und
Begabungsförderung gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit,
ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu
entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in
besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu erweitern und zu
vertiefen.

  Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an
Themen und Tätigkeiten, die sich aus dem Lebensalltag der
Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den
Pflichtgegenständen sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

  Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer
individuellen und sozialen Entwicklung besonders zu fördern. Bedacht
ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre
kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können.
Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung her angebracht ist, soll
ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie
selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze:

  Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein
besonders offenes Lehrstoffkonzept charakterisiert, das weit gehende
Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt. Neben
den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor
allem auch die besondere Rolle schülerorientierter Arbeitsformen
hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen
sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

  Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit,
Selbsttätigkeit und Selbstfindung der Schülerinnen und Schüler
ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse
fördern. Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der
Festlegung der weiteren Umstände (Stoffe, Arbeitsweisen,
Organisationsformen, Zeit, Ort, ...) sollen die Schülerinnen und
Schüler weitestgehend einbezogen werden.

Lehrstoff:

  Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in
Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete
inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu
erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung:

  Anlass- und bedarfsorientiert sind - entsprechend den Interessen
und Begabungen der Schülerinnen und Schüler - Schwerpunkte aus
folgenden Zielstellungen zu wählen:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden
kommunikativen und kreativen Fähigkeiten erproben und erweitern und
dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen
Ausdrucksfähigkeit entdecken.

  In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen
sollen sie Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische
Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und
demokratisches Verhalten entwickeln.

  In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit
technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen sollen sie
ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen
weiterentwickeln.

  Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und
Reflexion ihrer persönlichen Befindlichkeit (seelisch, geistig und
körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu
verbessern ist.

Berufsorientierung:

  Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung
"Berufsorientierung" mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen
und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis
für die Musik und die Liebe zu ihr entwickeln. In Verbindung mit dem
im Pflichtgegenstand "Musikerziehung" gepflegten Liedgesang ist das
einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel:

  Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen
und Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei
auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und
Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder
Einladungen.

Einführung in die Informatik:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung
von Computern samt Peripheriegeräten, Geläufigkeit bei der
Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen im
Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und
interessensorientierte Arbeiten mit neuen Technologien sowohl
individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben
im privaten Haushalt befähigt werden, wobei der Haushalt in seiner
Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen
ist.

Instrumentalunterricht:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten
im Instrumentalspiel erlernen bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige
Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger
Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber
aufnehmen und diese sicher lesen und wortgetreu in Langschrift
wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im
Erfassen des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben
(Grundstellung asdf-jklö) fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne
bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach:

  Durch das Erlernen des "königlichen Spieles" sollen die
Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken unter
Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer
Gesichtspunkte entwickeln.

Spielmusik:

  Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die
Schülerinnen und Schüler Freude am Musizieren und musikalisches
Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke
vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit
auf die Eignung zum Zusammenspiel zu achten.

Technisches Werken bzw. Textiles Werken:

  Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern
im Zuge der Alternativstellung nicht gewählt wurde, kann hier im
unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen
dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den
Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung:

  Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und
verantwortungsbewusste Einstellung zum Straßenverkehr erwerben und
zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in
Verkehrssituationen fähig sein.

 Seitenanfang

Dies ist ein Service der
ÖPU - worauf Sie sich verlassen können
Österreichischen Professoren Union