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Übersicht Unterstufe
Allgemeiner Teil des Lehrplans
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen "Gebaute
Umwelt", "Technik" und "Produktgestaltung/Design" sollen die
Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer
hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer
Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll Technisches Werken durch
entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei
sind neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch
Elemente des textilen Bereiches zu beachten.
Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von
technischen und gestalterischen Problemen:
Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei
technischen Sachverhalten; Förderung von Kreativität und
Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken;
eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und
Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren von
Herstellungsprozessen.
Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung
kognitiver Lernprozesse in Produkte und Ergebnisse:
Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und
Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein aufbauen und
werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen;
genaue und materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach
funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke in die Berufs-
und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung
gewinnen.
Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der
praktischen Arbeit:
Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim
Verarbeiten verschiedener Werkstoffe; Entwicklung von
Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben;
Entwicklung von kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz
und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen; Erwerb
von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von
Produkten.
Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu
verantwortungsvollem Handeln für eine menschengerechte
Umweltgestaltung:
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und
Herstellungsprozessen aufbauen; Mitgestaltung des gemeinschaftlichen
Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien und
Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen
berücksichtigen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und
ethische Kompetenz für die Auswirkungen menschlichen Tuns.
- Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der
Erde.
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der
Kommunikationsfähigkeit bei der Analyse von Werkstücken.
Mensch und Gesellschaft:
Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von
Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums durch
modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen Aufgaben,
Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch
interkulturelle Werkbetrachtung.
Natur und Technik:
Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von
Problemlösungsstrategien, Umsetzung und Erprobung von theoretischen
Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit
naturwissenschaftlichen Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer
Technologien.
Kreativität und Gestaltung:
Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch
individuelle Ausdrucksmöglichkeiten und innovative Problemlösungen,
Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische
Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.
Gesundheit und Bewegung:
Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim
Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Technologien, Ausbau der
Feinmotorik.
Didaktische Grundsätze:
Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die
Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Problemlösungsstrategien
gefördert wird.
Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den
Motivationscharakter und auch auf den unmittelbaren Lebensraum der
Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der
Unterrichtsarbeit ist wegen seines starken Motivationscharakters das
Herstellen eines konkreten Produkts.
Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle
Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt werden, wobei auch
Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen
Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch
spezielle Neigungen und Fähigkeiten der Lehrkraft, situative
Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.
Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen,
Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls auch die Herstellung von
Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung und
Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung
und Herstellung von Werkstücken sollen zeitgemäße Technologien und
Medien eingesetzt werden.
Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch
experimentierendes und prozesshaftes Erarbeiten geeigneter
Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen
Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen
Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder
präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.
Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen
sind wichtige Bestandteile von Herstellungsprozessen und dienen zur
Festigung des Gelernten.
Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des
Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen sind unverzichtbar.
Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form-
und Farbauswahl Gestaltungsabsicht angestrebt werden und im
Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der
Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und
rezeptartigen Anleitungen weitgehend aus.
Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und
Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten erlernen und anwenden
können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der
Material- und Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus
spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu
verwenden bzw. aufzustellen, dass eine Gefährdung oder
Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen
ausgeschlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der
Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und Schülern sind zu
berücksichtigen.
Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und
Schülern in keinem Fall benützt werden: Kreissägen, Hobelmaschinen,
Fräsmaschinen, Winkelschleifer.
Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf
Maßnahmen zur Unfallverhütung ist jedenfalls und eindringlich
hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung
betrieben werden.
Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales
Anliegen der Werkerziehung und die komplexe Auseinandersetzung mit
den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der
Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung
von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit entsprechender
Ausstattung.
Lehrstoff:
Kernbereich:
Gebaute Umwelt:
Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten "Der Ort", "Das
Bauwerk", "Das Wohnen" sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt
werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches
verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für
die Zukunft zu entwickeln.
Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung
von Bauwerken kennen und anwenden lernen. Dabei sollen die
Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die daraus
resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten
entwickelt werden.
Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der
Fertigung von Modellen Erkenntnisse gewonnen werden.
1. und 2. Klasse:
Der Ort:
Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum,
seiner unmittelbaren Umgebung und seinem größeren Umfeld durch
Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.
Das Bauwerk:
Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach:
- Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau,
Sonderbau (Kirche, Schule, Krankenhaus, ...);
- Gestaltung und Form;
- Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
- Baumaterialien.
Das Wohnen:
Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie
individuelles und gemeinsames Entwickeln von Fantasien und Modellen.
3. und 4. Klasse:
Der Ort:
Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und
infrastrukturellen Zusammenhängen durch Auseinandersetzung mit
konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der Schülerinnen
und Schüler.
Das Bauwerk:
Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und
funktionale Anforderungen durch Erleben und Vergleichen von
unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit
zukunftsorientierten Technologien im Bau- und Energiebereich.
Das Wohnen:
Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen
oder unterschiedlichen Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit
Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.
Produktgestaltung - Design:
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten "Gebrauchsgut" und
"Werkzeug" sollen die Schülerinnen und Schüler Einsichten und
Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.
Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder
Aufgabe sollen sie Kriterien für die Beurteilung von Produkten
entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge
zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie
hergestellt werden und zu konsumkritischem Verhalten führen.
1. und 2. Klasse:
Werkzeug:
Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden
Materialien.
Gebrauchsgut:
Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag
und Spiel. Erarbeiten und Herstellen von Gefäßen und Behältern aus
leicht formbaren Werkstoffen.
3. und 4. Klasse:
Werkzeug:
Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit
höheren Anforderungen nach selbst angefertigten Werkzeichnungen.
Gebrauchsgut:
Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und
gestalterischen Ansprüchen für Freizeit, Sport bzw. soziale
Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in
Einzel- oder Serienfertigung.
Technik:
Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche
"Mechanik", "Strömungs- und Elektrotechnik" sollen die Schülerinnen
und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung,
Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch
experimentelle Verfahren kreative Lösungsansätze suchen,
Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.
1. und 2. Klasse:
Mechanik:
Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an
Maschinen durch Untersuchen, Bauen und Erproben; Herstellen von
einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.
Strömungstechnik:
Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder
Wasserrädern sollen Einsichten in Grundprinzipien von Maschinen, die
Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.
Elektrotechnik:
Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder
Anlagen und Erarbeiten einfacher Schaltpläne; Anwendung
verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern - vor allem
auch in Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.
3. und 4. Klasse
Mechanik:
Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und
Steuerungssysteme; Erkennen der Problematik von Energieeinsatz und
Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.
Strömungstechnik:
Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene
Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik. Einsatz
verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und
Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen - gegebenenfalls unter
Einbeziehung der Elektrotechnik.
Elektrotechnik:
Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen
Schaltplänen. Erarbeiten der Funktionsweise von Bauteilen und
Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln und
Steuern.
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung
der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze
festgelegt (siehe den Abschnitt "Kern- und Erweiterungsbereich" im
dritten Teil).
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union