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 Übersicht Unterstufe

Stundentafeln für das  Gymnasium
Stundentafeln für das  Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Realgymnasium


1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände       Klassen und Wochenstunden 3) Summe    Lehr-
1) 2)                    1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.  Unter-    ver-
                                                      stufe  pflich-
                                                        4)    tungs-
                                                              gruppe
                                                                5)
____________________________________________________________________
Religion ...............    2      2      2      2      8     (III)
Deutsch ................                              15-21    (I)
Lebende Fremdsprache ...                              12-18    (I)
Geschichte und Sozial-
kunde/Politische Bildung                               5-10   (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde .......                               7-12   (III)
Mathematik .............                              14-20    (II)
Geometrisches Zeichnen .                               2-5    (III)
Biologie und Umweltkunde                               7-12    III
Chemie .................                               2-4    (III)
Physik .................                               5-9    (III)
Musikerziehung .........                               6-11   (IVa)
Bildnerische Erziehung .                               7-12   (IVa)
Technisches Werken 6) .. )
Textiles Werken 6) ..... )                             6-12     IV
Bewegung und Sport .....                              13-19   (IVa)
____________________________________________________________________
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung .....    -     0-1    0-1    1-2   1-4 7)  III 8)
sonstige ...............   0-1    0-1    0-1    0-1    0-4
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstunden
anzahl .................  26-30  29-32  28-32  30-34  120

 1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes "Zweite lebende
    Fremdsprache" mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre
    vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand "Lebende Fremdsprache"
    als "Erste lebende Fremdsprache" zu bezeichnen.
 2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände "Mathematik" und
    "Geometrisches Zeichnen" ist zulässig, wobei als Summe der
    Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.
 3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
    siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
 4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen
    folgender Bedingungen eine Unterschreitung der
    Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung
    für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde
    zulässig:
    1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
       angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände
       erfüllt werden, und
    2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
       zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der
       Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
 5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
    Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
    oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände
    verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach
    bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu
    orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
    Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne
    Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit
    Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen-
    und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer
    wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II);
    Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit
    sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie
    Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungs-
    erziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa;
    Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und
    hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach,
    Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirt-
    schaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von
    Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem über-
    wiegenden Anteil.
 6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
 7) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von
    Pflichtgegenständen geführt werden.
 8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen
Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen
im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und
Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.


2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
____________________________________________________________________
Pflicht-          Klassen und Wochenstunden 1)   Summe   Lehrver-
gegenstände                                      Unter-  verpflich-
                 1. Kl.  2. Kl.  3. Kl.  4. Kl.  stufe   tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........   2       2       2       2      8        (III)
Deutsch .........   4       4       4       4     16         (I)
Lebende
Fremdsprache ....   4       4       3       3     14         (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Poli-
tische Bildung              2       2       2      6        (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ...........   2       1       2       2      7        (III)
Mathematik ......   4       4       4       3     15         (II)
Geometrisches
Zeichnen ........                           2      2        (III)
Biologie und
Umweltkunde .....   2       2       2       2      8         III
Chemie ..........                           2      2        (III)
Physik ..........           1       2       2      5        (III)
Musikerziehung ..   2       2       2       1      7        (IVa)
Bildnerische
Erziehung .......   2       2       2       2      8        (IVa)
Technisches      )
Werken 2) ...... )
Textiles         )
Werken 2) ...... )  2       2       2       2      8         IV
Bewegung und Sport  4       4       3       3     14        (IVa)
Verbindliche
Übung
Berufs-
orientierung ....                   x 3)    x 3)   x 3)      III 4)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl .....  28      30      30      32    120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die
Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem
naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen,
sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine
Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein
Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders
begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler
geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur
Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
____________________________________________________________________
Freigegenstände und      Klassen und Wochenstunden    Summe    Lehr-
unverbindliche Übungen   1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.   Wo-      ver-
                                                      chen-  pflich-
                                                      stun-   tungs-
                                                       den    gruppe
____________________________________________________________________
Vertiefung bzw.                                             Ein-
Ergänzung eines                                             stufung
Pflichtgegenstandes                                         wie ent-
                                                            spre-
                                                            chender
                                                            Pflicht-
                                                            gegen-
                                                            stand
  siehe
  Pflichtgegenstände ...                              2-8
Allgemeine Interessen-
und Begabungsförderung                                      Ein-
                                                            stufung:
                                                            siehe
                                                            Fußnote
                                                            5 in Z 1
  Spezielle Interessen-
  und Begabungsförderung                             2-8 5)
  Berufsorientierung ...                             2-8 5)
  Chor .................                             2-8 5)
  Darstellendes Spiel ..                             2-8 5)
  Einführung in die
  Informatik ...........                             2-8 5)
  Ernährung und Haushalt                             2-8 5)
  Instrumentalunterricht                             2-8 5)
  Kurzschrift ..........                             2-8 5)
  Maschinschreiben .....                             2-8 5)
  Schach ...............                             2-8 5)
  Spielmusik ...........                             2-8 5)
  Technisches Werken
  bzw. Textiles Werken .                             2-8 5)
  Verkehrserziehung ....                             2-8 5)
Freigegenstand
Fremdsprachen ..........                                    siehe
                                                            Fußnote
                                                            5 in Z 1
  Englisch .............                             6-12
  Französisch ..........                             6-12
  Italienisch ..........                             6-12
  Russisch .............                             6-12
  Spanisch .............                             6-12
  Tschechisch ..........                             6-12
  Slowenisch ...........                             6-12
  Bosnisch/Kroatisch/
  Serbisch .............                             6-12
  Ungarisch ............                             6-12
  Kroatisch ............                             6-12
  Slowakisch ...........                             6-12
  Polnisch .............                             6-12
Muttersprachlicher
Unterricht .............                             8-21   siehe
                                                            Fußnote
Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den
Abschnitt "Förderunterricht" im zweiten Teil.
_____________________________________
 1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
    siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
 2) Als alternativer Pflichtgegenstand.
 3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den
    Unterricht von Pflichtgegenständen.
 4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
 5) Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf
    aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte
    Führung möglich.

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