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Übersicht Unterstufe
Stundentafeln für das
Gymnasium
Stundentafeln für das
Wirtschaftskundliche Realgymnasium
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden 3) Summe Lehr-
1) 2) 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Unter- ver-
stufe pflich-
4) tungs-
gruppe
5)
____________________________________________________________________
Religion ............... 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ................ 15-21 (I)
Lebende Fremdsprache ... 12-18 (I)
Geschichte und Sozial-
kunde/Politische Bildung 5-10 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde ....... 7-12 (III)
Mathematik ............. 14-20 (II)
Geometrisches Zeichnen . 2-5 (III)
Biologie und Umweltkunde 7-12 III
Chemie ................. 2-4 (III)
Physik ................. 5-9 (III)
Musikerziehung ......... 6-11 (IVa)
Bildnerische Erziehung . 7-12 (IVa)
Technisches Werken 6) .. )
Textiles Werken 6) ..... ) 6-12 IV
Bewegung und Sport ..... 13-19 (IVa)
____________________________________________________________________
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung ..... - 0-1 0-1 1-2 1-4 7) III 8)
sonstige ............... 0-1 0-1 0-1 0-1 0-4
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstunden
anzahl ................. 26-30 29-32 28-32 30-34 120
1) Wenn bei Einführung des Pflichtgegenstandes "Zweite lebende
Fremdsprache" mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre
vorgesehen werden, ist der Pflichtgegenstand "Lebende Fremdsprache"
als "Erste lebende Fremdsprache" zu bezeichnen.
2) Die Verbindung der Pflichtgegenstände "Mathematik" und
"Geometrisches Zeichnen" ist zulässig, wobei als Summe der
Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf.
3) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
4) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen
folgender Bedingungen eine Unterschreitung der
Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung
für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde
zulässig:
1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände
erfüllt werden, und
2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der
Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
5) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände
verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach
bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu
orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne
Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit
Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen-
und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer
wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II);
Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit
sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie
Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungs-
erziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa;
Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und
hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach,
Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirt-
schaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von
Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem über-
wiegenden Anteil.
6) Als alternativer Pflichtgegenstand.
7) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von
Pflichtgegenständen geführt werden.
8) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen
Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen
im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und
Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht:
Wie in Ziffer 2.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
____________________________________________________________________
Pflicht- Klassen und Wochenstunden 1) Summe Lehrver-
gegenstände Unter- verpflich-
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. stufe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)
Deutsch ......... 4 4 4 4 16 (I)
Lebende
Fremdsprache .... 4 4 3 3 14 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Poli-
tische Bildung 2 2 2 6 (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)
Mathematik ...... 4 4 4 3 15 (II)
Geometrisches
Zeichnen ........ 2 2 (III)
Biologie und
Umweltkunde ..... 2 2 2 2 8 III
Chemie .......... 2 2 (III)
Physik .......... 1 2 2 5 (III)
Musikerziehung .. 2 2 2 1 7 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ....... 2 2 2 2 8 (IVa)
Technisches )
Werken 2) ...... )
Textiles )
Werken 2) ...... ) 2 2 2 2 8 IV
Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa)
Verbindliche
Übung
Berufs-
orientierung .... x 3) x 3) x 3) III 4)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl ..... 28 30 30 32 120
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die
Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem
naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen,
sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine
Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein
Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders
begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler
geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur
Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
____________________________________________________________________
Freigegenstände und Klassen und Wochenstunden Summe Lehr-
unverbindliche Übungen 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Wo- ver-
chen- pflich-
stun- tungs-
den gruppe
____________________________________________________________________
Vertiefung bzw. Ein-
Ergänzung eines stufung
Pflichtgegenstandes wie ent-
spre-
chender
Pflicht-
gegen-
stand
siehe
Pflichtgegenstände ... 2-8
Allgemeine Interessen-
und Begabungsförderung Ein-
stufung:
siehe
Fußnote
5 in Z 1
Spezielle Interessen-
und Begabungsförderung 2-8 5)
Berufsorientierung ... 2-8 5)
Chor ................. 2-8 5)
Darstellendes Spiel .. 2-8 5)
Einführung in die
Informatik ........... 2-8 5)
Ernährung und Haushalt 2-8 5)
Instrumentalunterricht 2-8 5)
Kurzschrift .......... 2-8 5)
Maschinschreiben ..... 2-8 5)
Schach ............... 2-8 5)
Spielmusik ........... 2-8 5)
Technisches Werken
bzw. Textiles Werken . 2-8 5)
Verkehrserziehung .... 2-8 5)
Freigegenstand
Fremdsprachen .......... siehe
Fußnote
5 in Z 1
Englisch ............. 6-12
Französisch .......... 6-12
Italienisch .......... 6-12
Russisch ............. 6-12
Spanisch ............. 6-12
Tschechisch .......... 6-12
Slowenisch ........... 6-12
Bosnisch/Kroatisch/
Serbisch ............. 6-12
Ungarisch ............ 6-12
Kroatisch ............ 6-12
Slowakisch ........... 6-12
Polnisch ............. 6-12
Muttersprachlicher
Unterricht ............. 8-21 siehe
Fußnote
Förderunterricht:
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den
Abschnitt "Förderunterricht" im zweiten Teil.
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1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
2) Als alternativer Pflichtgegenstand.
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den
Unterricht von Pflichtgegenständen.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5) Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf
aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte
Führung möglich.
Dies ist ein Service der

Österreichischen Professoren Union