Startseite Lehrplan
 Übersicht Unterstufe

Stundentafeln für das  Gymnasium
Stundentafeln für das  Realgymnasium

Wirtschaftskundliches Realgymnasium


1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
____________________________________________________________________
Pflichtgegenstände       Klassen und Wochenstunden 1) Summe    Lehr-
                         1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.  Unter-    ver-
                                                      stufe  pflich-
                                                        2)    tungs-
                                                              gruppe
                                                                3)
____________________________________________________________________
Religion ...............    2      2      2      2      8     (III)
Deutsch  ...............                              15-21    (I)
Lebende Fremdsprache ...                              12-18    (I)
Geschichte und Sozial-
kunde/Politische Bildung                               5-10   (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde .......                               7-12   (III)
Mathematik .............                              13-18    (II)
Biologie und Umweltkunde                               7-12    III
Chemie .................                               3-6    (III)
Physik .................                               5-9    (III)
Bildnerische Erziehung .                               7-12   (IVa)
Technisches Werken 4)... )
Textiles Werken 4) ..... )                             7-14     IV
Bewegung und Sport .....                              13-19   (IVa)
____________________________________________________________________
Verbindliche Übungen
Berufsorientierung .....    -     0-1    0-1    1-2   1-4 5)  III 6)
sonstige ...............   0-1    0-1    0-1    0-1    0-4
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstunden-
anzahl .................  26-30  29-32  29-33  29-33  120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen
Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen
im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und
Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

________________
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
   siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
2) In höchstens fünf Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen
   folgender Bedingungen eine Unterschreitung der
   Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung
   für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde
   zulässig:
   1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle
      angeführten Kernbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände
      erfüllt werden, und
   2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung
      zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der
      Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
3) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem
   Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden
   oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände
   verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach
   bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu
   orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
   Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne
   Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit
   Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen-
   und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer
   wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II);
   Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit
   sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie
   Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungs-
   erziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa;
   Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und
   hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach,
   Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirt-
   schaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von
   Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem über-
   wiegenden Anteil.
4) Als alternativer Pflichtgegenstand.
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von
   Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.


2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung:
____________________________________________________________________
Pflicht-          Klassen und Wochenstunden 1)   Summe   Lehrver-
gegenstände                                      Unter-  verpflich-
                 1. Kl.  2. Kl.  3. Kl.  4. Kl.  stufe   tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ........   2       2       2       2      8        (III)
Deutsch .........   4       4       4       4     16         (I)
Lebende
Fremdsprache ....   4       4       3       3     14         (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Poli-
tische Bildung ..           2       2       2      6        (III)
Geographie und
Wirtschafts-
kunde ...........   2       1       3       2      8        (III)
Mathematik ......   4       4       3       3     14         (II)
Biologie und
Umweltkunde .....   2       2       1       2      7         III
Chemie ..........                   2       2      4        (III)
Physik ..........           1       2       2      5        (III)
Musikerziehung ..   2       2       2       1      7        (IVa)
Bildnerische
Erziehung .......   2       2       2       2      8        (IVa)
Technisches      )
Werken 2) .......)
Textiles         )
Werken 2) .......)  2       2       2       2      8         IV
Bewegung und Sport  4       4       3       3     14        (IVa)
Verbindliche
Übung
Berufs-
orientierung ....                   x 3)    x 3)   x 3)      III 4)
____________________________________________________________________
Gesamtwochen-
stundenzahl .....  28      30      31      31    120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die
Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem
naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen,
sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine
Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein
Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders
begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler
geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur
Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
____________________________________________________________________
Freigegenstände und      Klassen und Wochenstunden    Summe    Lehr-
unverbindliche Übungen   1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.   Wo-      ver-
                                                      chen-  pflich-
                                                      stun-   tungs-
                                                       den    gruppe
____________________________________________________________________
Vertiefung bzw.                                             Einstu-
Ergänzung eines                                             fung wie
Pflichtgegenstandes                                         entspre-
                                                            chender
                                                            Pflicht-
                                                            gegen-
                                                            stand

  siehe
  Pflichtgegenstände ...                               2-8
Allgemeine Interessen-                                      Einstu-
und Begabungsförderung                                      fung:
                                                            siehe
                                                            Fußnote
                                                            3 in Z 1

  Spezielle Interessen-
  und Begabungsförderung                            2-8 5)
  Berufsorientierung ...                            2-8 5)
  Chor .................                            2-8 5)
  Darstellendes Spiel ..                            2-8 5)
  Einführung in die
  Informatik ...........                            2-8 5)
  Ernährung und Haushalt                            2-8 5)
  Instrumentalunterricht                            2-8 5)
  Kurzschrift ..........                            2-8 5)
  Maschinschreiben .....                            2-8 5)
  Schach ...............                            2-8 5)
  Spielmusik ...........                            2-8 5)
  Technisches Werken
  bzw. Textiles Werken .                            2-8 5)
  Verkehrserziehung ....                            2-8 5)
Freigegenstand                                              siehe
Fremdsprachen                                               Fußnote
                                                            3 in Z 1

  Englisch .............                             6-12
  Französisch ..........                             6-12
  Italienisch ..........                             6-12
  Russisch .............                             6-12
  Spanisch .............                             6-12
  Tschechisch ..........                             6-12
  Slowenisch ...........                             6-12
  Bosnisch/Kroatisch/
  Serbisch .............                             6-12
  Ungarisch ............                             6-12
  Kroatisch ............                             6-12
  Slowakisch ...........                             6-12
  Polnisch .............                             6-12
Freigegenstand                                        3-6   siehe
Geometrisches Zeichnen .                                    Fußnote
                                                            3 in Z 1
Muttersprachlicher
Unterricht .............                             8-21   siehe
                                                            Fußnote
                                                            3 in Z 1

Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den
Abschnitt "Förderunterricht" im zweiten Teil.

________________
1) Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich
   siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
2) Als alternativer Pflichtgegenstand.
3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den
   Unterricht von Pflichtgegenständen.
4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
5) Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf
   aktuellen Anlässen reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte
   Führung möglich.

 Seitenanfang

Dies ist ein Service der
ÖPU - worauf Sie sich verlassen können
Österreichischen Professoren Union